Sichtkontrolle an Bäumen
Seit dem richtungweisenden Urteil des BGH vom 01.01.1965 obliegt es dem Baumbesitzer eine Regelkontrolle im Form einer sorgfältige Sichtkontrolle vom Boden aus durchzuführen. Erst wenn bei dieser Sichtkontrolle verdächtige Umstände bemerkt werden, muss eine eingehende fachmännische Untersuchung erfolgen.
In vielen folgenden Rechtsprechungen wurde diese Vorgabe aufgegriffen und auch zeiträumlich verifiziert. So äußerte sich das OLG Brandenburg im Urteil vom 18.10.07: "private Verkehrssicherungspflichtige maximal einmal pro Jahr verpflichtet, eine Sichtkontrolle der Bäume durchzuführen. Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist erst dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten. Grenzen Bäume an öffentliche Straßen, sind die dagegen regelmäßig zwei Mal pro Jahr zu überprüfen, und zwar in unbelaubtem und belaubtem Zustand."
Prinzipiell können Privatpersonen solche Sichtkontrollen für ihre eigenen Bäume eigenständig durchführen. Jedoch muss für eine ausreichende Dokumentation gesorgt werden, um späteren eventuellen Schadenersatzansprüchen entgegenwirken zu können. Für die Durchführung der Sichtkontrollen an kommunalen, städtischen bzw. landeseigenen Baumbeständen verlangt die Gesetzgebung jedoch qualifiziertes bzw. geschultes Personal.
Gerne übernehme ich für Sie die obligaten jährlichen Sichtkontrollen an Ihren Bäumen. Neben einer lückenlosen Dokumentation erhalten Sie auch einen Katalog über baumpflegerische Maßnahmen (Pflanzungen, Jungwuchspflege, Lichtraumprofile, Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, Revitalisierungen, etc.). Selbstverständlich kalkuliere ich Ihnen auf Wunsch auch potentiell anfallende Kosten und reiche Ihnen Alternativen für Ihre Entscheidungen ein. Falls Sie bereits ein bestehendes Baumkataster besitzen sollten, unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot zur Pflege des selbigen.
Auch bei großen Stückzahlen garantiere ich Ihnen eine rasche, qualitativ hochwertige Baumkontrolle zu günstigen Konditionen.
Auch wenn in der momentanen Rechtsprechung nicht eingehender auf die zu wählende Methodik der vom Boden aus durchzuführenden Sichtkontrolle eingegangen wird, so hat sich unter den Fachleuten die Baumkontrolle nach der VTA-Methode mehr oder weniger durchgesetzt. Wie bei jeder Methode gibt es hier jedoch Befürworter und Gegner.
Grundsätzlich verwende ich für meine Sichtkontrollen Elemente von Mattheck, Wessolly und Schwarze. Wünsche Ihrerseits können aber jederzeit übernommen und eingebaut werden.
